Rechtsanwalt
Jürgen Schmit

 Strafverteidiger
in Bad Bramstedt 

Ich verteidige Sie mit klarer Linie und Durchsetzungskraft
 im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Meine Verteidigungsschwerpunkte:

  • Eigentumsdelikte 
  • BtM-Delikte
  • Amtsdelikte   
  • Verkehrsdelikte 

    Insbesondere:
  • Gewalt- und Sexualdelikte
  • Jugendstrafsachen 

Ich vertrete meine Mandantschaft  persönlich als Wahl- oder Pflichtverteidiger mit einer auf den Einzelfall abgestimmten Verteidigungsstrategie und zeitnaher Terminvergabe.

 
Kontaktieren Sie mich hierzu direkt unter:

 0173 611 79 11 

Rufen Sie mich in dringenden Fällen umgehend an, insbesondere bei 

•  Hausdurchsuchung 

•  Festnahme

•  Erhalt eines
    Anhörungsbogens
    oder einer polizeilichen
    Vorladung als Beschuldigter

Verhalten bei polizeilichen Maßnahmen:

>  Ruhe bewahren! 

>  Nicht provozieren! 

>  Keine Angaben zur
     Sache!

>  Maßnahmen nicht 
     freiwillig zustimmen -
     höflich, aber bestimmt
     widersprechen!

>  Fehlende Zustimmung 
     dokumentieren lassen!
 
>  Keinen körperlichen
     Widerstand leisten!

>  Nichts ungeprüft
     unterschreiben!

 

Mein Verteidigungskonzept:

•  Präzise Fallanalyse

•  Klare und zugleich flexible
    Verteidigungsstrategie

•  Realistische Bewertung der Sach-
   und Rechtslage ohne falsche
   Versprechen

•  Kritische Analyse von 
   Aussageverhalten

•  Verteidigung – nicht nur Begleitung

•  Persönliche, diskrete und
   vertrauensvolle 
Beratung 

Meine Anwaltsgebühren

Die Abrechnung erfolgt transparent auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Eine Einschätzung der voraussichtlichen Anwaltsgebühren erhalten Sie bei Mandatsübernahme dann nach Akteneinsicht. 
Auf dieser Grundlage ist ein einzelfallbezogener Vorschuss (§ 9 RVG) zu leisten. 
 

Weitere Informationen – u. a. zu meiner Erreichbarkeit, meiner Kanzlei sowie zu den Rezensionen meiner Mandanten –  finden Sie in meinem Google-Profil.

 

Meine Vita: 

Juristische Ausbildung: 

Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Hannover von 1981 bis 1988  mit dem Abschluss
2. Staatsexamen (Prädikat) mit der 
Befähigung zum Richteramt.

Beruflicher Werdegang seit 1989:

•   Justitiar beim Landessportbund
     Niedersachsen

•   Ab 1990 langjährige Tätigkeit
     als Jurist 
in polizeilichen
     
Führungsfunktionen im höheren
     Dienst der Bundespolizei. 

•   Seit 2019 selbstständig
     Rechtsanwalt und 
Strafverteidiger in
     Bad Bramstedt.

Die im höheren Bundesdienst gewonnenen Erfahrungen nutze ich heute gezielt für eine strategisch und rechtlich fundierte, effektive Strafverteidigung. 

                

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