Rechtsanwalt
Jürgen Schmit

 Strafverteidiger
in Bad Bramstedt 

Ich verteidige Sie mit klarer Linie und Durchsetzungskraft
 im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Verteidigungsschwerpunkte:

  • Gewalt- u. Sexualstraftaten
  • Eigentums- u. Vermögensstraftaten 
  • BtM-/Cannabisstraftaten    
  • Verkehrsstraftaten 
  • Jugendstrafsachen 

Ich vertrete meine Mandantschaft    persönlich sowohl als Wahl- als auch als  Pflichtverteidiger mit einer jeweils auf den Einzelfall abgestimmten Verteidigungsstrategie.

Für einen zeitnahen Beratungstermin  kontaktieren Sie mich unter der 

 0173 611 79 11

Rufen Sie mich jedoch umgehend an  insbesondere bei

•  Hausdurchsuchung 

•  Festnahme

•  Erhalt eines
    Anhörungsbogens
    oder einer polizeilichen
    Vorladung als Beschuldigter

 

Verhalten bei polizeilichen Ermittlungen und Maßnahmen:

>  Ruhe bewahren! Nicht provozieren!

>   Keinen körperlichen
     Widerstand leisten!

>  Freiwilligen polizeilichen
    
Maßnahmen weder zustimmen noch
    daran mitwirken (z. B. die Handy-
    PIN nicht preisgeben); 
    die Dokumentation der verweigerten
    Einwilligung 
verlangen! 

>  Nichts unterschreiben!

>  Jedenfalls keine Angaben zur
    Sache, auch keine Erklärungen!

 

Mein Verteidigungskonzept:

•  Präzise Fallanalyse

•  Klare und zugleich flexible
    Verteidigungsstrategie

•  Realistische Bewertung der Sach-
   und Rechtslage ohne falsche
   Versprechen

•  Kritische Analyse von 
   Aussageverhalten

•  Verteidigung – nicht nur Begleitung

•  Persönliche, diskrete und
   vertrauensvolle 
Beratung 

Meine Anwaltsgebühren

Die Abrechnung bei Wahlverteidigung erfolgt transparent auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). 
Bei Mandatsübernahme ist fallbezogen ein angemessener Vorschuss gemäß
§ 9 RVG auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen zu leisten. 
 

Weitere Informationen – u. a. zu meiner Erreichbarkeit, meiner Kanzlei sowie zu den Rezensionen meiner Mandanten –  finden Sie in meinem Google-Profil.

 

Meine Vita: 

Juristische Ausbildung: 

Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Hannover von 1981 bis 1988  mit dem Abschluss
2. Staatsexamen (Prädikat) mit der 
Befähigung zum Richteramt.

Beruflicher Werdegang seit 1989:

•   Justitiar beim Landessportbund
     Niedersachsen

•   Ab 1990 langjährige Tätigkeit
     als Jurist 
in polizeilichen
     
Führungsfunktionen im höheren
     Dienst der Bundespolizei. 

•   Seit 2019 selbstständig
     Rechtsanwalt und 
Strafverteidiger in
     Bad Bramstedt.

Die im höheren Bundesdienst gewonnenen Erfahrungen nutze ich heute gezielt für eine strategisch und rechtlich fundierte, effektive Strafverteidigung. 

                

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